Vertrag ist Vertrag
“Habe dich heute im Bus gesehen. Finde dich süß!!” Welcher Teenie ist da nicht neugierig, welcher ER oder SIE das geschrieben hat? Mit solchen Lock-SMS handeln sich vor allem Jugendliche einen Vertrag ein, den sie gar nicht wollen und oft auch nicht bezahlen können, warnt Angela Ederer vom Verbraucherservice Bayern in KDFB e. V.
Auch das Herunterladen von Klingeltönen kann in eine Vertragsfalle führen, ergänzt sie. Aber : Vertrag ist Vertrag. Bei Minderjährigen müssen die Eltern für die Kosten aufkommen.
Unser Tipp: Nicht zurückrufen und keine SMS zurücksenden, wenn die Nummer unbekannt ist oder der Anruf gar anonym war. Wer etwas will, meldet sich schon wieder! Denn: Hinter manchen Nummern verstecken sich teure kostenpflichtige, aber nicht als solche erkennbare Dienste. Deshalb ist es ratsam, wenn sich Eltern bereits vor dem Kauf eines Handys oder vor Vertragsabschluss bei einer der vielen Beratungsstellen informieren, welche Kostenfallen lauern.
Viele umreißen nicht, dass sie mit dem neuen Handy eigentlich gleich zwei Verträge eingehen: den Kaufvertrag UND den Vertrag mit dem Netzbetreiber. Selbst wenn das neue Handy Macken hat und nicht funktioniert, ist die Grundgebühr fällig. Eine Prepaid-Karte sei für Kinder und Jugendliche die bessere Alternative, meint Ederer. Ist das Guthaben verbraucht, ist Schluss.
Der Tarifdschungel als solcher ist sehr undurchsichtig. Die Stiftung Warentest und auch die Verbraucherzentralen veröffentlichen immer wieder aktuelle Informationen dazu.
Unser Tipp: Zeit für Recherche einplanen, das kann sich lohnen. Und: unseren Handy-Kostenrechner bemühen.
Übrigens ist ein Vertrag auch gültig, wenn der Vertragnehmer keinen Zugang zu den AGB hatte. In diesem Fall sind für ihn nur die AGB nicht Vertragsbestandteil. Aber da taucht auch schon das nächste Problem auf: Wer liest schon die AGB?
Unser Tipp: AGB lesen!
Unter Freunden schließt man als Volljähriger schon mal einen Vertrag für einen Kumpel ab, wenn der noch nicht volljährig ist. Vorsicht! Kommt der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann das zu einem Schufa-Eintrag für den volljährigen Freund führen.
Unser Tipp: Niemals Verträge für jemand anderen abschließen!











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